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§1 Allen Lieferungen und Leistungen der Firma JAK-Reisemobile
aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von JAK-Reisemobile
sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
§2 JAK-Reisemobile wird nach Möglichkeit vereinbarte oder
angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs
Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem
Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der
Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde
nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der vom Verkäufer zu vertretenden
Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises
und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht
Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende
Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
§3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware
dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn JAK-Reisemobile die Transportkosten übernommen
hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber
dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend
zu machen. Bei Sendungen des Kunden an JAK-Reisemobile trägt der Kunde
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware
bei JAK-Reisemobile in Alsenz.
§4 Rechnungen von JAK-Reisemobile sind sofort fällig und
ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist JAK-Reisemobile
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass JAK-Reisemobile höhere
Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma JAK-Reisemobile
nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist
nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend
machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5 Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen
und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar
sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt
der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch JAK-Reisemobile
beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen
wird JAK-Reisemobile Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt
des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen
oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches
der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer
das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel
bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung
trotz zweier Versuche fehl, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene
Nachfrist zur endgültigen Mangelbeseitigung zu setzen. Nach deren Ablauf
kann er nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
§6 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der JAK-Reisemobile
aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von JAK-Reisemobile.
Das Eigentum von JAK-Reisemobile bleibt insbesondere auch bei Verbindung, Vermischung
oder Weiterveräußerung der gelieferten Ware bestehen. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die JAK-Reisemobile gegen den Käufer
im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie
sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, JAK-Reisemobile alle im
Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
Bei Rückgaben nach Ablauf der Widerrufsfrist werden 15% des Warenwerts für Prüfung und Einlagerungskosten berechnet.
§7 JAK-Reisemobile ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten.
§8 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Alsenz.
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